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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Buchung, Parken, Shuttle-Service und Fahrzeugübergabe bei Grand Park Parkservice

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Firma Grand Park Parkservice bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die mit Kunden in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden. Mitarbeiter oder beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, Vereinbarungen mit Kunden zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Vertretungsmächte, zum Beispiel durch vertretungsberechtigte Organe oder Prokuristen. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn deren Anwendung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Sofern Angebote von Grand Park Parkservice de nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, gelten sie als unverbindlich und freibleibend. Wenn der Kunde eine Bestellung unterzeichnet oder eine Buchung absendet und diese noch nicht angenommen wurde, ist der Kunde für fünf Kalendertage an sein Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist kann Grand Park das Angebot annehmen. Der Vertrag kommt zustande, wenn Grand Park die Buchung schriftlich bestätigt oder den Vertrag gegenzeichnet. Tel oder E-Mail genügen zur Wahrung der Schriftform.

 

§ 3 Leistungen von Grand Park Parkservice

Grand Park Düsseldorf bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen Gebühr auf betriebenen oder angemieteten Stellflächen abzustellen und den angebotenen ShuttleService zum Flughafen Düsseldorf und zurück zu nutzen. Mit Annahme der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und Grand Park ein Mietverhältnis zustande. Grand Park verpflichtet sich, dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Bei Dauermiete kann ein fester Parkplatz zugewiesen werden. Grand Park ist berechtigt, das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkflächen zu überführen und dort zu parken, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Fahrzeuge können je nach Frequentierung bis zu 10 km je Strecke bewegt werden.

 

§ 4 Fahrzeugzustand, Mietzeit und Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet, ein betriebsbereites Fahrzeug bereitzustellen. Prüfbescheinigungen, Zulassung und Kennzeichen müssen während der Mietdauer gültig sein. Verzögert sich die Rückreise, muss der Kunde Grand Park unverzüglich informieren und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitteilen. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht abgeholt, kann Grand Park für die zusätzliche Mietdauer ein entsprechendes Entgelt verlangen. Wird das Fahrzeug trotz angemessener Fristsetzung nicht entfernt, ist Grand Park berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt Kosten für Räumung, Aufbewahrung, Verwertung oder Entsorgung. Etwaige Schäden sind sofort bei Fahrzeugübergabe anzuzeigen. Eine nachträgliche Schadensanzeige ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 5 AGB, Widerrufsbelehrung und Bestätigung

Es gelten diese AGB und die Widerrufsbelehrung. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, die AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiert zu haben. Mit der Fahrzeugrückgabe bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug im Ursprungszustand der Annahme übergeben wurde, sofern keine Schäden unmittelbar angezeigt werden.

Name des Inhabers: Himreen Kakil Azeez

E-Mail

info@grandpark-dus.de

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Kaiserswerther Str. 115
40880 Ratingen